Zitat:
Zitat von imuuuu
außerhalb umschlossenen räumen ist kleben erlaubt(mit welchem kleber ist allerdings die frage)
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Hab' nachgeschaut,
siehe hier Anmerkung zu 2.4.3. Ganz davon ab, daß diese weite Definition von Austragungsstätte ziemlicher Unsinn ist, war denn nun der Tisch vor dem Haupteingang explizit ausgewiesener Klebebereich?