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Beidhändiges Spielen
Wo Ralph gerade nochmal das beidhändige Spielen ansprichst, möchte ich auch nochmal darauf eingehen. Im dts-Heft hatte WTTV-Geschäftsführer Michael Keil ähnlich argumentiert wie Ralph hier.
Da mich seine Regelerläuterung dort jedoch nicht zufriedenstellte, schrieb ich ihm eine (bislang leider unbeantwortet) E-Mail zu dem Thema, die ich hier zitieren möchte:
"Sie schreiben, dass die Regel von "der Schlägerhand" und "der freien Hand" spricht und sich daraus ableiten ließe, dass es nur eine Schlägerhand geben darf.
Mit genau derselben Logik könnte man dann aber auch schließen, dass es nur eine freie Hand geben darf, was aber nach meinem Kenntnisstand nicht der üblichen Regelauslegung entspricht. Denn fällt einem Spieler nach einem korrekten Schlag der Schläger aus der Hand und der Gegenspieler kann den Ball nicht korrekt zurückspielen, so gewinnt doch der Spieler, der den Schläger fallen ließ, den Punkt, obwohl er in der Endphase des Ballwechsels keine Schlägerhand, aber zwei freie Hände hatte.
Wenn aber "zwei freie Hände und keine Schlägerhand" nicht automatisch zu Punktverlust führen, so liefert der Regeltext keinerlei Hinweis darauf, dass "zwei Schlägerhände und keine freie Hand" einen Punktverlust automatisch nach sich ziehen.
Noch ein weiteres Argument spricht aus meiner Sicht gegen die von Ihnen genannte Auslegung: Es gibt körperbehinderte Spieler, die den Schläger nur unter Zuhilfenahme beider Arme halten können, was natürlich unumstritten zulässig ist. Der Regeltext spricht von möglichen Ausnahmeregelungen in solchen Fällen aber nur in Bezug auf den Aufschlag. Also sollte man doch davon ausgehen, dass für diese Art, den Schläger zu halten, keine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, sie also von vornherein erlaubt ist."
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