Zu langsam...
Zitat:
Zitat von Pfälzer
Mein Rat: nicht nur die aktuelle Liste mitnehmen, sondern auch die vorherige 
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Ich vergaß - richtig!
Zitat:
Zitat von Pfälzer
Die Beläge, die bis zum 31.12.07 zugelassen waren und jetzt in der aktuellen Liste nicht mehr aufgeführt sind, bleiben im nationalen Spielbetrieb bis zum Ende der Saison zugelassen.
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Ganz so einfach ist das - soweit ich weiss - nicht. Es sind nur diejenigen Beläge aus der vorherigen Liste weiterhin zugelassen, deren Streichung nicht auf eine Änderung der Bestimmungen der ITTF zurückzuführen sind. Also die Fälle, in denen der Hersteller die Beläge gar nicht mehr zur Zulassung eingereicht hat (verschwitzt, aufgelöst, pleite, etc.). Strenggenommen muss ich also das aktuelle und vorherige Technical Leaflet mitführen und dann überprüfen, ob der Belag Eigenschaften hat, die durch Änderungen unzulässig geworden sind. Wie man das praktisch durchführen will, ist mir allerdings auch nicht klar.
Aktuell sollte das aber kein Problem sein. Auf der Liste 28B wurde angeblich nichts gestrichen.