Es ist zwar inzwischen unsinnig, aber trotzdem:
Die Tatsache, daß etwas
wird, bedeutet doch nicht, daß es so etwas nur dann gibt. Geben kann es jederzeit eine Schlag- bzw. freihe Hand, gewisse Handlungen sind aber nur zu bestimmten Zeiten verboten. Ein Sanktion für falsche Schlägerhaltung (z.B. gar nicht, zwei Hände) gibt es aber eben nur beim Schlag, dazwischen kann man den Schläger halten wie man will (auch im Mund oder sonstige Möglichkeiten), nur zum Schlagen
muß ich den Schläger in
eine Hand nehmen.
Übrigens: So wie in einigen Fällen die obersten Gerichte Urteile zur Gesetzesauslegung fällen, kann (IMHO) der Regelausschuß Regelauslegungen verbindlich vorgeben. (IMHO) ist dies in Falle der 1 Schlägerhand auch so.
Viele Grüße
Joachim