Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Kleine Korrektur: Der Mannschaftsführer des "beklagten" Teams muss den Protest nicht unterschreiben - sonst könnte ja jeder Protest durch eine verweigerte Unterschrift sabotiert werden. Geregelt ist das ganze in Abschnitt A16 der DTTB-WO: "Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben."
|
Naja das nutzt auch nicht viel. Wenn es hinterher zum Protestverfahren kommt sagt der Spieler/ Mannschaftsführer der anderen Mannschaft einfach aus: nein das stimmt nicht es war nicht der verbotene Belag auf dem Schläger sondern der erlaubte ABC. Womöglich bringt der dann den Schläger mit dem Belag mit (natürlich nen ganz anderer als der der benutzt wurde. Dann steht Aussage gegen Aussage. Umgekehrt könnte ja wenn das so einfach wäre zu protestieren und durchzukommen ja einfach draufschreiben der Belag war nicht zugelassen....
Also mit nem vom Verband gestellten OSR hat man all diese Probleme einfach nicht. Der schreibt dann nämlich als "zeuge" auf welher es nun wirklich war.