Ich kenne keine andere Lehrmeinung als die, dass das Säubern mit Belagreiniger in den erlaubten Pausen vom SR zugelassen werden kann. So verkünden wir es auch immer im BYTTV.
Es wird gerne der 2. Halbsatz der Regel B 4.2.3 übersehen:
"In den Pausen während eines Spieles lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt. "
Gegen eine solche Erlaubnis zum Reinigen spricht aber nichts, denn wenn der Schläger wirklich verschmutzt ist, sollen ja auf diese Weise gerade reguläre Spielbedingungen
wiederhergestellt werden. Und Reiniger ist da ja eigentlich sogar die "sauberere" Lösung verglichen mit T-Shirt und Handtuch.
Der Schiedsrichter muss natürlich darauf achten, dass dies nicht als Vorwand benutzt wird um heimlich den Schläger zu wechseln. Im Zweifel Schläger erneut zeigen lassen !
Zitat:
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Mal angenommen, man sieht einen Anti- Spieler der immer mal wieder sehr unappetitlich auf den Schläger sabbert und das verreibt, so daß man beim Spielen feuchte Abdrücke auf den eigenen neuen teuren Belägen hat... gegen welche Regel verstößt er da gerade?
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Zum Beispiel gegen
"B 5.2.1 Spieler und Betreuer sollen alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner in unfairer Weise beeinflussen, die Zuschauer beleidigen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten. "