|
AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Das ist eigentlich kein Grund, dass ein Belag unzulässig wird. Erst wenn die Spieleigenschaften entscheidend geändert werden, ist von der Benutzung eines solchen Belages abzuraten. Und davon kann bei höchstens 3mm am Schlägerrand wohl keine Rede sein - zumal kaum ein Spieler in der Lage sein dürfte, selbst mit einem intakten Belag, einen Ball mit dem Schlägerrand kontrolliert retournieren zu können.
__________________
...weil ich's kann.
|