Seit 01.01.00 dürfen eingetragene Vereine
(e.V.) selbst Spendenbescheinigungen austellen, d.h.: der Umweg über die Stadt/Gemeinde entfällt.
Allerdings dürfen diese Bescheinigungen " nicht zum Ersatz für Auszahlungen" oder so ähnlich ausgestellt werden, d.h. Auf die Auszahlung von Fahrtkosten darf nicht verzichtet werden, ein Verzicht alleine reicht nicht.
Eine andere Frage: Warum sollen denn die Leute, die neben den Übungsleitern die Basisarbeit machen, nichts dafür bekommen ?
m.M. gehören die Fahrtkosten der Nachwuchsabteilung in jeden Etat.
Jürgen
|