Zitat:
Zitat von Pfälzer
Hat er ja getan. Aber er kann eben nicht mehr tun, als die Spielbedingungen festzustellen. Konsequenzen, die sich daraus ergeben, kommen dann von anderer Seite.
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aber es wäre doch stringent und logisch, wenn vom OSR, der eine Regelwidrigkeit feststellt, gleich eine entsprechende Meldung an die ETTU geht und das Urteil bei solch eindeutigen Sachverhalten wie "zu dunkel" automatisch feststeht.
Die Tatsache, dass der OSR misst, den Mangel erkennt (und vermutlich auch protokolliert) muss doch genügen. Warum muss dann der Gegner erst noch Protest einlegen? Ist das auf europäischer Ebene ein Mangel, der von der ETTU toleriert wird, wenn der Gegner nicht protestiert?