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Alt 05.04.2000, 13:41
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Mephisto Mephisto ist offline
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Spielgemeinschaften haben auch eine Kehrseite. Wenn beispielsweise eine Spielgemeinschaft gegründet worden wäre, die Partner ihre Spielklassen mit in diese SG mitgebracht haben und dann nach einiger Zeit die Vereine wieder selbständig werden wollen - wer behält dann die jeweilige Spielklasse? Rechtlich gäbe es da keine Lösung, sofern sich die Vereine nicht einig wären. Oder müßten dann beide wieder in der untersten Spielklasse anfangen, unabhängig von der Spielstärke.

Um dieses rechtliche Problem zu lösen, gibt es im TT eben sogenannte Fusionen im Spielbetrieb. Dabei ist ganz klar ein abgebender und ein annehmender Verein definiert, beglaubigt durch den jeweiligen Vereinsvorsitzenden (nicht Abteilungsltr., Person verantwortlich bzw. geschäftsfähig nach BGB). Die Spieler wechseln dann mit einem Sammelwechselantrag. Die Regelung zur Mitgliedschaft regeln die Vereine unter sich. Im Falle einer Splittung wären die Rechte beim aufnehmenden Verein und der abgebende Verein müßte wieder ganz unten anfangen.

Jedenfalls kann man durch diese Fusion im Spielbetrieb Auflösungerscheinungen entgegenwirken oder Kräfte bündeln. Lediglich das Ego des einen Vereines, der seinen Namen verliert, würde darunter leiden.

Für reine TT-Clubs ohne Gesamtverein gibt es noch eine andere Lösung: Alte Vereine auflösen und neuen Verein mit Doppelnamen gründen. Das kommt einer Spielgemeinschaft dann doch schon recht nahe, oder?

Bei den Damen gibt es auf unterste Ebene ja teilweise wirkliche Spielgemeinschaften, um einzelnen Damen in Vereinen ein Betätigungsfeld im Damen-TT zu eröffnen.

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Carpe diem

Mephisto

[Diese Nachricht wurde von Mephisto am 05-04-2000 editiert.]
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