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Alt 22.02.2008, 16:46
Kurnik Kurnik ist offline
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AW: Oberliga Gr. 2 2007/08

Sehr lustig zu lesen, wie hier versucht wird eine eindeutige Entscheidung als Auslegungssache darzustellen.

Folgendes ist eindeutig:

Wettspielordnung SWTTV (gültig für Spiele der Oberliga):

4.10.2 Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, bei

- Verstößen gegen die Vorschriften der WO D 2.2, 3.1, 3.2 und/oder 4.2 des DTTB (falsche
Spielreihenfolge, falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.)
(beachte WO D 2.3),



relevant hierbei ist der Verweis auf: D 4.2:

Wettspielordnung DTTB 4.2
4.2 Lediglich im Paarkreuz-System (WO D 6) erfolgt
die Aufstellung der Doppelpaare nach Platzziffern.
Diese errechnen sich aus der Summe der
Plätze der an den Doppeln beteiligten Spieler,
nachdem diese entsprechend der Spielstärkenreihenfolge
innerhalb des Vereins den Plätzen 1–6
zugeordnet worden sind. Dabei ist das Doppel 1
frei wählbar; bei den restlichen Doppeln erhält das
Doppel mit der geringeren Platzziffer den Platz 2.
Bei gleichen Platzziffern wird das Doppel, dessen
Spieler am höchsten eingestuft ist, auf Platz 2
gesetzt.



Daraus erfolgt ganz eindeutig, dass eine falsche Doppelaufstellung immer zu einem 0:9 führt.


Und nochmal folgendes und dann ist es auch gut, weil sachlich ist das hier sicher nicht, was hier sonst so angeführt wird:

Hier wird gepostet:

"korrekte Ausfüllung des Spielberichtsformulars"

Unter F, 2 (Aufgaben während des Spiels) heißt es dann u.a.:

"ständige und aufmerksame Kontrolle der Regeleinhaltung (Regeleinhaltung ist keine Ermessenssache)"


1. Der OSR hat den Spielbericht korrekt ausgefüllt. Er hat keinerlei Fehler gemacht, z.B. falsche Uhrzeit, falsches Datum, Namen verwechselt, geschweige denn Doppel eigenmächtig falsch aufgeschrieben.
Man kann auch im Nachhinein nicht sagen, der OSR hat die Doppel falsch gestellt, denn spätestens wenn der OSR die Doppelpaarungen aufruft, hätte der betroffene Verein ja sagen können, dass dies so nicht gesagt wurde. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, dass Bad Homburg dann einfach so gespielt hätte wie es der OSR vorgibt??? Kann man eigentlich nur schmunzeln über so eine Argumentationsschiene...

Mit "korrekt ausfüllen" ist doch nicht gemeint: Fehler eines Mannschaftsführers zum Vorteil dieses Teams (nämlich zur Verhinderung der 0:9 Wertung) zu korrigieren!

Außerdem: Es ist vollkommen uninteressant, WANN!!! der OSR die falsche Aufstellung bemerkt, das Spiel ist in jedem Fall verloren. Falsch ist falsch!
Die zitierten Sätze aus der Schiedsrichterordnung haben auch keine Bedeutung für die Wettspielordnung, maximal für das Schiedsrichterwesen, sprich er wird nicht mehr eingesetzt oder sonst was.
Auch wenn er es während dem Spiel oder vorher bemerkt hätte, die Aufstellung war falsch, das Spiel 0:9, und es hätte auch dann zu Ende gespielt werden müssen, da der Mannschaftskampf dennoch gespielt werden muss. Nur wird er rückwirkend dann 0:9 gewertet. Auch daraus kann man nochmal ableiten, dass es Banane ist, wann der OSR es merkt.


zu: ständige Kontrolle während des Spiels...etc.

Juristen würden hier sagen: Die Doppelaufstellung findet nicht "während" dem Spiel statt, schon deshalb ist dieser Punkt der Schiedsricherordnung irrelevant.

Aber gut, auch so kann man sagen:

Der OSR hat keinen Fehler gemacht während des Spiels, er hat alles kontrolliert und war auch aufmerksam während des Spiels.
Nur weil er etwas übersieht, wird es dadurch noch lange nicht sanktionsunwürdig, ebenso sehr lustig, dass in der zitierten Schiedsrichterordnung in Klammern wohl steht: "Regeleinhaltung ist keine Ermessenssache"

Das zeigt doch schon, dass es keinen Spielraum gibt für die eindeutigen Vorgaben der Wettspielordnung.
Der OSR hat ja nicht nach seinem Ermessen gehandelt. Im Gegenteil: Hätte er nach seinem Ermessen gehandelt, dann hätte er gesagt: "Francois, alte Socke, komm mal kurz mit nach draußen. Ihr habt die Doppel falsch aufgestellt, sag mir doch unauffällig, wie ich sie ändern soll, dass sie korrekt sind. Ich bekomm ein Mettwurst-Brötchen von dir und dann vergessen wir das Ganze..." Das wäre dann "Ermessenssache"...als auch unfair, weil nicht unparteiisch.


Aber festzuhalten bleibt folgendes:
Es ist nicht Aufgabe von Ober-Erlenbach, die Doppel von Bad Homburg zu kontrollieren. Zur hier geäußerten Forderung nach einem 8:6 für Bad Homburg kann ich nur folgendes erwidern:

Den Spielern von Ober-Erlenbach war selbstverständlich klar, dass die Doppel der Gegner falsch gestellt waren, ebenso kennen die Spieler die Wettspielordnung und die damit verbundene Konsequenz, nämlich das 9:0 für Erlenbach. Dies hatte zur Folge, dass das Spiel für OE nur noch einen Schaukampf-Charakter hatte. Dirk Lüttich wollte gg. Barbotin ein paar Wochen vor dem Nieder-Roden-Spiel keine Verletzung riskieren. Im Schlußdoppel hatte Michael Mengel Angst, dass er kein Bier mehr in der Halle bekäme, wenn er diesen Schaukampf bei 10:9 im fünften Satz mit einem Gegenzieher beendet hätte.

Ich schlage deshalb vor, das Spiel mit 8:6 für Ober-Erlenbach zu werten.
Obwohl Barbotin gg. Rindert wohl nur so locker war, weil es wg. der falschen Doppel um nix mehr ging, darum würde ich im Notfall vor dem UN-Tribunal auch für ein 8:5 plädieren, vorausgesetzt die Schiedsrichterordnung ist mit der Durchführungsverordnung für das Veranstalten von Schoppenturnieren (DVS) vereinbar.

Geändert von Kurnik (22.02.2008 um 18:09 Uhr)
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