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Alt 24.02.2008, 18:07
Hogar Hogar ist offline
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot

Zitat:
Zitat von Noppenfritz Beitrag anzeigen
Ich habe da mal bei mehreren Händler geschaut, da steht nirgends etwas über "Nur zulässig mit einem in China gekauften und selbst montiertem Schwamm". Die verkaufen den Belag in OX und deshalb gehe ich davon aus, dass dieser Belag so zugelassen ist.
Es ist aber nicht entscheidend, was eventuell ein Händler dazu sagt, sondern was in den Regeln steht. In der TT-Regel A steht aber:

4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 2 mm) oder mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 4 mm) bedeckt sein.

4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm-oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist. Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.

siehe: tischtennis.de/downloads/satzung/2007_2008/regeln_a.pdf

Noppengummis sind in der OX-Version also nur zulässig, wenn die Noppen außen sind.

Da die Klebefolie aber weder aus Schwamm- noch aus Schaumgummi besteht, muss der Belag auf einem Schwamm aufgeklebt werden, um zulässig zu sein.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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