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Alt 25.02.2008, 10:05
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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Noppenfritz ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Überlegung zum GLN-Verbot

Ich schreibe mal meine Antworten in ROT:
Zitat:
Zitat von m3ch_rip Beitrag anzeigen
Neben den gültigen Regeln scheint die ITTF aber leider auch Ausnahmen zuzulassen:

Eben diese mysteriösen "Reinforcements" erwähnte auch Odd Gustavson, als ich ihn zum Thema "Toni Hold Anti in OX" befragt hatte.
Vor einiger Zeit wurden die Ox-Versionen dieses Belages allerdings noch ohne Klebefolie/Gewebeschicht verkauft, so dass erst die neueren Exemplare ohne Schwamm eingesetzt werden dürfen.
Im umgekehrten Falle darf diese neue Version allerdings nicht mehr mit einem Schwamm kombiniert werden, da man ja sonst 3 Schichten hätte.
Diesen Belag gibt es aber in min. 3 verschiedenen Versionen: OX, 1,0 und 1,5

Und gleich erzählst du noch, der Belag hätte einen ITTF-Stempel und sei daher zugelassen?
Ich erzähle hier gar nichts. Ich bite nur Fakten, Fakten, Fakten!

Solche "Legenden" halten sich leider sehr hartnäckig in den Hinterköpfen.

Ein Händler kann dir notfalls auch leere Belagverpackungen verkaufen,
Aber nur, wenn ich eine leere Belagverpackung möchte

dennoch ist es dann nicht erlaubt die Pappe auf das Schlägerholz zu kleben.
Wir reden auch nicht von Pappe, sondern von einem Belag, der von großen TT-Versender verkauft wird und zwar ohne jeden Zusatz eines Verbotes.

Händler dürfen verkaufen, was sie wollen, zur Not sogar Mousepads oder Gummiunterlagen für Kleingeld. (Na, wer erkennt den historischen Wert dieser Aussage wieder? )
"KLUGSCHEISSMODUS AN" Ja da hast Du recht, allerdings müßen sie dann einen Mouspad- oder Gummiunterlagenhandel beim Gewerbeamt angemeldet haben. Ein TT-Händler hat im Normalfall einen Handel zum Vertrieb von TT-Artikel angemeldet."KLUGSCHEISSMODUS AUS"

Zum Abschluss sei noch zu sagen, dass dieses Thema in einem anderen TT-Forum (Noppentest) schon vor einiger Zeit aufkam und Anfragen an "Oddi" den lieben Toni dazu gebracht haben den Belag zu modifizieren (Reinforcement), so dass er nun defintiv als OX-Version verwendet werden darf.
Beim Kauf sollte man allerdings darauf achten kein Restexemplar ohne "Reinforcement" zu erstehen.
Ja dann verkaufen die Händler doch einen zugelassenen Belag, das habe ich ja schon weiter oben angedeutet. Allerdings habe ich in diesem Fall nicht Dein Fachwissen, von daher "Danke" für die ausführliche Info)
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Mein Schläger: VH: Nimbus Sound max Holz: Tibhar Samsonov Technopower RH: Dr. Neubauer A-B-S
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