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Ich will zum besseren Verständnis einige grundsätzliche Anmerkungen zu unserer bayerischen Punkterangliste machen.
1. Die Platzierung in der Punkterangliste soll so weit wie möglich der tatsächlichen Spielstärkereihenfolge entsprechen. Wir wollten für die Jugend also keine reine Qualifikationswertung schaffen (wie sie z.B. in Bayern bei Damen/Herren geführt wird), wo nur tatsächlich erspielte Punkte (bzw. Freistellungen) zählen und aufgrund von Verletzung, Krankheit usw. nicht teilnehmende Spieler einfach Pech haben (bzw. dann von Nominierungsplätzen abhängig sind). In einer reinen Qualifikationswertung gibt es das Problem der Punktezuteilung bei Nichtteilnahme natürlich nicht, allerdings stimmt die Reihenfolge in der Qualifikationswertung auch nicht mit der tatsächlichen Spielstärkereihenfolge überein. Im aktuellen Fall Stephan Pache würde dies z.B. bedeuten, dass er für das 2. VRLT keine Punkte erhielte und damit mit seinen 23 Punkten vom 1. VRLT auf Platz 12 stünde. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang noch wichtig, dass die Punkterangliste der Jugend nicht nur bei Nominierungen maßgebend ist, sondern auch bei der Erstellung der Setzliste für die Bayerischen Meisterschaften herangezogen wird.
2. Unter der Bedingung, dass unsere Punkterangliste der Spielstärkereihenfolge möglichst entsprechen soll, können wir im Falle von Krankheit, Aufgabe usw. die Punkte für die betreffenden Spieler nur "von Hand" vergeben. Hierfür ist der Fachbereich Jugend zuständig. Für dieses "von Hand"-Vergeben gibt es einige Richtlinien, die wir uns im Laufe der Zeit auferlegt haben. Grundsätzlich gilt dabei, dass hierbei so weit wie möglich andere Ergebnisse herangezogen werden sollen.
3. Eine dieser Richtlinien ist die in diesem Thread (bzw. in dem parallelen Thread in Bayern) diskutierte Regel, dass, wenn ein Spieler an einem VRLT nicht teilnehmen kann, er dafür die Punkte gemäß dem gespielten Turnier erhält. Was bisher noch nicht erwähnt wurde ist jedoch, dass diese Regel noch einen einfachen Zusatz hat. Der Fachbereich Jugend hat nämlich die Möglichkeit, in Ausnahmefällen von dieser Regel abzuweichen. Ein Grund hierfür war genau, dass auch wir befürchteten, einzelne Spieler könnten diese Regel ausnutzen. Umgekehrt heißt dies natürlich, dass ein Spieler, der diese Regel ausnutzen will, sich nie sicher sein kann, dass er tatsächlich die Punkte auch erhält, oder dass er am Ende gar ohne Punkte dasteht. Insbesondere wenn wir den Verdacht hätten, dass ein Spieler durch z.B. vorgetäuschte Krankheit auf Punkte spekulieren würde, würden wir natürlich entsprechend reagieren (was meines Wissens aber bisher noch nie nötig war).
4. Bisher haben wir uns in Bayern bei der Punktezuteilung fast immer nur auf bereits gespielte Ergebnisse abgestützt, d.h. wir haben bis auf eine Ausnahme (im letzten Jahr) noch nie Punkte nachträglich geändert (wie meines Wissens z.B. in Hessen praktiziert). Wenn ich die Diskussion hier so verfolge, kann ich mir durchaus vorstellen, dass wir in Zukunft auch in Bayern häufiger Punkte rückwirkend ändern (natürlich nur die zugeteilten, nicht die erspielten). Allerdings löst dies nicht das ganze Problem, da wir ja auch eine aktuelle Punkterangliste brauchen. Z.B. ist die Punkterangliste nach dem 2. VRLT maßgebend für die Nominierung zum TOP48 bzw. zum Sd. RLT der B-Schüler.
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