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Alt 02.03.2008, 16:29
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JensK JensK ist offline
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AW: Hessenliga Süd/West 2007/08

Also, zuerst mal wird keine der gestellten Fragen in der WSO beantwortet, auch nicht in der Fassung des HTTV, die diese ergänzt (die ergänzenden Passagen sind hier grau unterlegt).

Die Frage, wie wann und wo (Ober-)Schiedsrichter eingesetzt werden MÜSSEN (d.h. es wird NICHT gesagt, wo man NICHT DARF), wird in der Schiedsrichterordnung beantwortet. Der SWTTV (zu die Landesverbände Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland, Pfalz und Rheinhessen gehören) schreibt hier vor, dass in Regional- und Oberligaspielen Oberschiedsrichter eingesetzt werden (Handbuch des SWTTV, Spielzeit 07/08, Abschnitt VII/E).

In allen darunterliegenden Spielklassen (wie der Hessenliga), liegt es im Verantwortungsbereich des jeweiligen Landesverbandes, die Richtlinien festzulegen. Daher ist die Schiedsrichterordnung des HTTV heranzuziehen. Laut dieser ist es der SRA (Schiedsrichterausschusses), der den Einsatz von Oberschiedsrichtern beschliesst (Schiedsrichterordnung HTTV, Absatz 4.1). Weiterhin ist der Ausschuss befugt, "Richtlinien für Schiedsrichter im HTTV" festzulegen, welche als Anhang zur Schiedsrichterordnung des HTTV gelten (Absatz 9). Solange das also im Einvernehmen mit dem SRA geschieht, ist es auch kein Problem, einen Oberschiedsrichter in einem Kreisligaspiel einzusetzen (wobei das auf Kreisebene auch der jeweilige Kreisschiedsrichterwart tun dürfte).

Der eingesetzte Schiedsrichter muss nicht zwingend eine höhere Lizenz als die des Kreisschiedsrichters besitzen, wie gesagt, der SRA legt es fest, und kann in seinen Richtlinien durchaus auf den "Rang" der Lizenz zurückgreifen, muss das aber nicht zwingend. In der Tat werden auch für die Spiele in Regional- und Oberliga Kreisschiedsrichter eingesetzt. Es ist anders auch gar nicht möglich, da es gar nicht genügend Verbandsschiedsrichter gibt (DTTB-Schiedsrichter natürlich erst recht nicht), um das abzudecken. Die Lösung ist also pragmatisch und konform mit der Schiedsrichterordnung des SWTTV.

Die Frage mit gelben und roten Karten wird dagegen in den ITTF-Tischtennisregeln B beantwortet. Sofern der anwesende Schiedsrichter eine rote Karte verhängt hat (was er in einem solchen Fall, Schläger zerbrechen, durchaus tun kann, mehr sogar, er sollte, da das ein grob unsportliches Verhalten dastellt, siehe dazu auch das Beispiel Werner Schlager), hat das in einem Mannschaftswettbewerb zur Folge, dass der betreffende Spieler ENTWEDER für das einzelne Spiel ODER für den gesamten Wettbewerb disqualifiziert wird. Die Entscheidung liegt beim OSR (ITTF-Tischtennisrigeln B, Abschnitt 5.2 Fehlverhalten). In diesem Fall wurde offenbar so entschieden, dass der betroffene Spieler für den gesamten Mannschaftskampf disqualifiziert wurde, was ich persönlich bei Schlägerzerbrechen für gerechtfertigt halte.

Es ist also hier an den beschriebenen Stellen alles in Ordnung gewesen, und ich finde es persönlich eine gute Sache, wenn auch in tieferen Spielklassen als Ober- und Regionalliga Schiedsrichter eingesetzt werden.

Grüße an alle
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Immer iwwer die Rickhand mid de Sens'!
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