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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Unter 2a sollte auf jeden das Obergummi-Tuning fallen. Aber so wie sie es ausgedrückt haben, ist jegliche Behandlung untersagt und somit auch das Schwammtuning?! Oder wie jetzt?
Die Frage ist vielleicht, was die ITTF unter 'Belägen' versteht. Ist das der Schwamm mit inbegriffen? Andererseits werden Schwämme nicht von der ITTF genehmigt. Aber selbst ein reines Tuning des Schwamms wird sich auch DIREKT auf das OG auswirken.
Geändert von basicchannel (04.03.2008 um 17:06 Uhr)
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