Oh, ich glaube, mit der Argumentation kommt man doch nicht durch

Es ist immerhin von "Belägen" die Rede. Und so wie das Wort "Beläge" hier in den Regeln verwendet wird, kann damit nur die Einheit von Obergummi und Schwamm gemeint sein...
Zitat:
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2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
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2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss bei allen ITTF-Veranstaltungen ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.
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