Zitat:
Zitat von Hogar
Die Frage ist auch, ob dieser Protest erfolgreich sein wird, also kann man von einem Wert kleiner als 0,01% ausgehen.
Wie ich meine wird durch das beschriebene Verfahren auch nicht die in den Regeln vorgeschriebene Reihenfolge eingehalten. Bevor ein Protest eingelegt wird, muss erst der Schiedsrichter auf den vermeintlichen Fehler hingewiesen werden, dieser muss gegebenenfalls erst den OPberschiedsrichter benachrichten. Der Oberschiedsrichter entscheidet dann über die Zulässigkeit des Schlägers. Ob man gegen die Entscheidung des Oberschiedsrichters noch Protest einlegen kann, ist auch noch fraglich, denn gegen eine Tatsachenentscheidung ist kein Protest zulässig. Nur gegen eine Entscheidung auf Grund einer fraglichen Regelauslegung ist dies zulässig, wobei der Protest aber nichts an der Entscheidung des Oberschiedsrichters ändert.
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Neee, das ist keine Tatsachenentscheidung. Ein Protest ist immer möglich. Das Problem ist halt nur, dass Du beweisen musst, dass der Gegner wirklich mit einem verbotenen Belag spielt. Und wenn nur 12 Leute in der Halle sind, steht halt schnell Aussage geben Aussage,