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@mh
ich habe mit Interesse die Diskussion hier verfolgt.
Du magst zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes Recht haben. Man sollte aber gerade im Sport, nicht "typisch deutsch" an den Rechtsbestimmungen "kleben", sondern auch eine Interessenabwägung vornehmen können. Dazu gibt es ja auch immer wie z.B. im Steuerrecht sogenannte Härteklauseln. Wenn hier, wie dargestellt, wirklich kein anderer Verein geschädigt wurde, dann ist für mich im Interesse der betroffenen Sportlerinnen eine Ausnahmegenehmigung durchaus vertretbar. Es geht ja auch darum, dass in der Region eine gewisse Spielstärke gerade auch für aufstrebende Nachwuchsspielerinnen erhalten bleibt. Gerade im Damenbereich ist dies ja nicht so einfach.
Geändert von D.G. (28.09.2002 um 17:05 Uhr)
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