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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Zitat:
Zitat von Hogar
Es gibt jetzt ja die Ausnahme, dass durch normale Abnutzung die Beläge verändert sein können. Demnach bleiben alle alten Beläge erlaubt, wenn der Belag noch in der Liste steht, er darf nur nicht behandelt worden sein.
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Und Du kannst nicht nachweisen, daß zum Beispiel die Noppe normal gealtert ist...
---> Ergebnis: Und weg ist se.
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