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Wenn das Geld nicht überwiesen wurde ist der Spieler nicht spielberechtigt und das sollte auch die Spielführende Stelle wissen.
Der Spieler steht dann ja noch gar nicht auf der Spielberechtigungsliste.
Normalerweise müssten alle Spiele wo der nichtspielberechtigte Spieler eingesetzt wurde, als verloren gewertet werden.
Und ich kann durchaus nachvollziehen das eine Mannschaft Einspruch erhebt, wenn der andere Verein seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. War ja vom 1.6. bis zum Spiel ausreichend Zeit zu überweisen.
Über die Art und Weise wie und wann Horst-Süd reagiert hat lässt sich natürlich streiten.
Der weitaus bessere Weg wäre natürlich Holthausen bereits vor dem Meisterschaftsspiel auf die möglichen Punktverluste hinzuweisen.
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Annuntio vobis gaudium magnum:
habemus Papam:
Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum, Dominum Josephum Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Ratzinger qui sibi nomen imposuit
Benedictum XVI.
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