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Stimmt, und die Aufschlagentscheidung ist eine Tatsachenentscheidung. Das einzige was der OSR vielleicht kann, ist unterbrechen und den Tisch-SR auf die Aufschlagregel hinweisen.
Sollte jetzt aber der Tisch-SR irgendeinen Aufschlag abzählen, weil er meint er sei falsch und dies mit einer falschen Regel(auslegung) begründet, dann darf der OSR korrigieren...
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