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Hallo Henner,
das Problem war nicht, dass ich nicht wusste, das eine derartige neue Ausländerregelung in der Diskussion ist, das war schon sehr früh klar. Der Punkt ist doch: Die Vereine können/müssen sich bei der Spielerverpflichtung nur an den bestehenden Regelungen orientieren.
Bestehende Regelung war seit dem Fall der alten Ausländerregelung die uneingeschränkte Einsetzbarkeit von EU-Ausländern (und den assoziierten). Ich wußte das, aber nicht vom DTTB. M.E. hätte der DTTB alle Vereine direkt nach dem urteil informieren müssen, dass nun für die Planung der kommenden Saison andere Regeln gelten.
Da waren die Vereine, die vom Urteil Kenntnis hatten klar im Vorteil, die konnten nämlich freier Spieler verpflichten. Nun haben die Vereine Spieler verpflichtet, u.U. sechs EU-Ausländer. Der Wechseltermin geht vorüber, die Vereine können keine Spieler mehr verpflichten, dann erst beschliesst der DTTB für die kommende Saison (für die die Vereine keine neuen Spieler mehr verpflichten können) eine neue Ausländerregelung. Das ist unzulässig.
Der Kläger gegen diese Regelung ist schon gefunden. Warum also dieser Beschluss?
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