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Aufstellung von nicht spielbereiten Spielern
Ich hatte die Frage schon einmal in dem Forum der Spielklasse gestellt in dem dies aufgetreten ist - es geht um den TTVWH, falls das für diese Frage relevant ist.
Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, einen Spieler aufzustellen, der offensichtlich nicht spielbereit ist ?
Situation:
Von den laut Aufstellung gemeldeten Spielern 1 - 6 fehlt Spieler Nummer 2.
Er hat Urlaub, Grippe, Bein im Gips, etc. auf jeden Falll kann er nicht spielen.
Kann die Mannschaft diesen Spieler dennoch melden, mit der Konsequenz, dass alle Spiele mit seiner Beteiligung 0:11 0:11 0:11 gewertet werden ?
Grund dafür kann beispielsweise sein, das
1. Kein Ersatzspieler da ist, und man die Strafe für nicht vollständiges Antreten sparen will und/oder
2. Die eigene Mannschaft durch das Aufrücken von Nummer 3 ins vordere und Nummer 5 ins mittlere Paarkreuz stärker geschwächt würde, als durch die 2-3 sicher verlorenen Spiele.
(wenn z.B. Nummer 3 im vorderen Paarkreuz sicher verliert im mittleren dagegen relativ sicher 1-2 Spiele gewinnen kann und dasselbe auch für Nummer 5 gilt)
Ich habe gehört, dass dies grundsätzlich möglich ist.
Wie gesagt, praktiziert wird es häufiger.
Welche Voraussetzungen gelten dafür, dass diese Aufstellung gültig ist ?
Muss der Spieler anwesend sein ?
Muss er einen Ball spielen ?
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