Zitat:
Zitat von Willi Kante
Insolvenzantrag am 12.03.08
Neuer Trikotsponsor der Fussballer: ENTEGA
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erster Absteiger.
Wenn das für den gesamten Verein gilt, wäre die Abstiegsfrage in der Hessenliga geklärt und bitter für die TT-Abteilung.
Die Lilien werden alles versuchen, die Katastrophe abzuwenden. Viel Erfolg!
Willi Kante
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Hallo, ein Auzug aus dem BGB - Vereinsrecht:
§ 42 Insolvenz
(1) 1 Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvensverfahrens aufgelöst. 2 Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen. 3 Durch die Satzung kann bestimmt werden,daß der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nichtrechtsfähiger Verein fortbesteht; auch in diesem Falle kann unter den Voraussetzungen des Satzes 2 die Fortsetzung als rechtsfähiger Verein beschlossen werden.
(2) 1 Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. 2 Wird die Stellung des Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner.
Gruß und Tschüss !
fresh-clue