Hallo Lipptschenko,
ich bin ehrenamtlich tätig, in meinem Verein. Das nimmt mich derzeit sehr in Anspruch. Ausser dem Verbandsschiedsgericht benötigt ein Mitgliedsverband (eigentlich) keinen speziellen "Rechtswart", denke ich. Eine Arbeitsgruppe gebildet aus den Vereinsverantwortlichen, die mit solchen Problemen konfrontiert werden, würde auf Verbandsebene ausreichen. Das wäre zudem ehrenamtlich und ausreichend, man kann ja miteinander reden.
Wobei: Auf Verbandsebene gibt es selten Probleme, auf Bundesebene gibt es bezahlte Funktionäre (!, von denen zumindest Herr Weikert sich nicht gescheut hat, seine Meinung deutlich zu machen. Das war wichtig und richtig! Großes Lob!).
Da würde ich vorschlagen, wirklich von einer externen Arbeitsgruppe die wesentlichen Satzungen auf Vereinbarkeit mit EU-/Arbeitsrecht überprüfen zu lassen, da gibt es mE noch vieles, was nicht prozessfest ist.
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