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AW: Bezirksliga Bodensee
In der Südbadischen Sportordnung steht unter Abschnitt 29.6:
Muss eine Staffel auf die Sollstärke aufgestockt werden, so werden folgende Mannschaften der Reihe nach berücksichtigt:
1. bestplatzierter Absteiger,
2. Zweiter der nächstunteren Spielklasse oder Sieger aus einer Qualifikation der Zweitplatzierten,
3. zweitbester Absteiger usw. Verzichtende Mannschaften werden in dieser Reihenfolge übersprungen. Sollte ein Gruppenzweiter bereits aufgestiegen sein, wird dieser nicht durch den Tabellendritten ersetzt.
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