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AW: Verbandsliga 07/08
Auszug aus der Wettspielordnung:
17 Meisterschaft, Auf- und Abstieg
17.1 Zur Ermittlung von Klassen- und Gruppensiegern, von auf- und absteigenden Mannschaften entscheiden die Ergebnisse aller ausgetragenen Spiele. Hierzu zählen auch kampflos oder durch Entscheidungen von Rechtsinstanzen gewertete Spiele. WO/AB - D 39 ist zu beach-ten.
Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Differenz zwischen den gewonnenen und verlo-renen Spielen, notfalls die Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen Sätzen.
Sind Spiel- und Satzdifferenz ausgeglichen, entscheidet der direkte Vergleich (Punkte, Spie-le und Sätze aus der Addition der Vor- und Rückrundenspiele) zwischen den betroffenen Mannschaften.
Sind auch diese ausgeglichen, ist ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Austragungs-ort anzusetzen. Siehe auch WO/AB - D 20.
17.2 Auf- und Abstieg sind vor Beginn der Spielzeit durch den Sportausschuss des Verbandes bzw. den Sportausschuss des Kreises bindend zu regeln. Mannschaften, die bis zum Melde-termin (10.6.) für die nächste Spielrunde für die ihr zustehende Spielklasse nicht wieder ge-meldet werden, beeinflussen die Auf- und Abstiegsregelung nicht. Sie werden bei Unter-schreiten der Sollstärke nach D 19.3 ersetzt.
Diese Mannschaften können auf Antrag in einer unteren Spielklasse nur zusätzlich einge-reiht werden. Über die Einreihung entscheidet der zuständige Sportausschuss.
Mannschaften, die nach dem Meldetermin zurückgezogen werden, gelten als Absteiger und bleiben bei der Regelung über die Sollstärke unberücksichtigt.
17.3 Die Meister steigen grundsätzlich auf. Die Zahl der Absteiger ist vor Rundenbeginn durch den zuständigen Sportausschuss festzulegen; bei Sollstärke der Spielklasse sind es die bei-den letztplatzierten Mannschaften.
17.4 Verzichtet ein Meister auf den ihm zustehenden Aufstieg, so wird er - bei direkter regionaler Zuordnung - nacheinander durch eine der beiden in der Tabelle nächstplatzierten Mann-schaften ersetzt. Dies gilt nicht bei einem Verzicht auf die Teilnahme an Entscheidungsspie-len.
18 Streichung, Abstieg, Zurückziehung
Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft während der Spielrunde zieht den Abstieg zumindest in die nächsttiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächsttieferen Mannschaft nach sich. Alle von dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt.
18.1 Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt, wird aus der betreffenden Klasse gestrichen.
Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst hat, kann von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden.
18.2 Eine Mannschaft wird ersatzlos gestrichen, wenn sie nach der Meldung zur neuen Spielrun-de bis zum Termin für die Abgabe der Mannschaftsaufstellung zurückgezogen wird.
Falls eine andere als die unterste Mannschaft eines Vereins gestrichen wird, sind automa-tisch alle weiterspielenden Mannschaften umzubenennen.
18.3 Wird eine Mannschaft bis zum Meldetermin für die nächste Spielrunde (10.6 d. J.) nicht wie-der gemeldet scheidet sie aus der betreffenden Spielklasse aus. Wird dadurch die Sollstärke unterschritten, wird die Mannschaft nach D 19.3 ersetzt.
19 Sollstärke von Spielklassen
19.1 Die Sollstärke der genannten Spielklassen beträgt jeweils 10 Mannschaften. Ist aus terminli-chen Gründen die Ansetzung von Entscheidungsspielen nicht mehr möglich, so beschließt der Sportausschuss über eine Abweichung von diesen Sollstärken.
In den genannten Spielklassen steigen bei Sollstärke die beiden letztplatzierten Mannschaf-ten ab.
19.2 Steigt in einer Spielklasse die Mannschaftszahl über die Sollstärke, dann steigt am Ende der anschließenden Spielrunden so lange eine Mannschaft mehr ab, bis die Sollstärke wieder erreicht ist. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Sportausschuss.
19.3 Werden zur Auffüllung einer Spielklasse auf den Sollstand über den normalen Aufstieg hin-aus zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge herange-zogen:
- bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielklasse,
- Sieger eines Entscheidungsturniers (bei mehr als zwei untergeordneten Spielklassen) oder die beiden Tabellenzweiten ohne Entscheidungsspiel (bei nur zwei untergeordne-ten Spielklassen),
- zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe.
- verzichtet einer der möglichen zusätzlichen Aufstiegsanwärter, so wird er nicht durch die nächstplatzierte Mannschaft ersetzt.
Eine Auffüllung der Spielklassen nach der Klasseneinteilung ist nicht mehr möglich.
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