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AW: Aufstellung von nicht spielbereiten Spielern
Die Meldeverpflichtung des vorläufigen Stammspielers bei "vorläufiger Abmeldung" stammt aus der Vor-click-tt-Zeit und spielte eine Rolle an den Schnittstellen von Verband/Bezirk/Kreis.
Dien höheren Ebenen hatten ja in der Regel keinen Einblick in die Aufstellungen der unetren Mannschadten.
So wurden Vereine bei Sollstärkeunterschreitung wegen 5-maligem Fehlen in den WTTV-Rudnschreiben ja auch jeweils aufgefordert, die Nr. 1 der nachfolgenden Mannschaft als Nachrücker zu melden.
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