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@Frank:
die aufgeführten Beispiele sind Tatsachenentscheidungen - war der Ballwechsel gestört oder nicht - war der Aufschlag falsch...
Nach Int. TT-Regeln B 3.1.5 ([OSR kann einen SR, Hilfs-SR od. Schlagzähler jederzeit austauschen...] "Eine zuvor von dem Abgelösten innerhalb seiner Zuständigkeit getroffene Tatsachenentscheidung bleibt davon jedoch unberührt.") sind solche Entscheidungen - so falsch sie auch sein mögen - nicht zu korrigieren. Wenn der SR allerdings meint, der Ball müßte 1m hochgeworfen werden und zählt deswegen einen Aufschlag ab, dann kann der OSR ihm die entsprechende Regel erläutern und entsprechend korrigierend eingreifen...
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