Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44  
Alt 27.03.2008, 23:51
Red Devil Red Devil ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 23.01.2005
Beiträge: 1.010
Red Devil ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: FSV Kroppach vor Finaleinzug

Ich kenne die Regularien der Sportsgerichtsbarkeit nicht im Detail, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass in einer ergebnisoffenen und uneindeutigen Situation, die beide Parteien benachteiligt, bzw. in der beide Parteien die Situation nicht eindeutig auslegen können, ein vorsorglicher Protest gerechtfertigt ist. Wenn sich die Gegenpartei ebenfalls für einen Protest entscheidet, kann das verfahrenstechnische Gründe haben, um in einem späteren Verfahren keinen Rechtsnachteil zu erleiden. Bei den Unwägsamkeiten der ETTU wäre es bedauerlich, wegen eines Formfehlers, eben weil man keinen Protest eingelegt hat, anschließend juristisch benachteiligt zu werden. Frei nach dem Motto, wer keinen Protest einlegt, ist stillschweigend einverstanden und akzeptiert die Situation als Tatsachenentscheidung oder hat wegen einer Fristversäumnis oder ähnlichen Bestimmungen sein Einspruchsrecht verwirkt. Kein Verein kann es sich leisten, durch Verzicht auf eine Einspruchsmöglichkeit, einen möglichen Nachteil in Kauf zu nehmen. Das hat wenig mit Glaubwürdigkeit zu tun, sondern eher mit formaljuristischen Erwägungen. Vielleicht gibt es hier Juristen im Forum, die sich in dieser Materie besser auskennen.
Mit Zitat antworten