Zitat:
Zitat von Frawa
Das ist so nach WO nicht ganz richtig.
Der Verein hat ja zur Rückrunde eine Manschaftsmeldung abgeben.
Da der Verein jedoch nicht umgemeldet hat, gibt es automatisch einen SPV.
Dem Staffelleiter obliegt es dann nicht, gegen den SPV zu entscheiden, da vom Bilanzwert her ein Tausch nötig gewesen wäre. Einer der Verantwortlichen im TTVN hat sich klar geäußert, dass die Bilanzwerte klassenübergreifend zwingend anzuwenden sind.
Somit hätte der Verein wissen müssen, dass ein SPV erteilt wird.
Gruß
Frawa
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Das ist m.M. nach unerheblich. Entscheidend ist, dass die Staffelleiter die Sperrvermerke aussprechen müssen. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass der SPV für den Spieler berechtigt gewesen wäre (hab jetzt keine Lust die Bilanzen zu wälzen, aber nur dann macht die Diskussion ja überhaupt Sinn), hätte er von den Staffellleitern der BL, KL oder den anderen Klassen, in denen Sittensen vertreten ist, ausgesprochen werden müssen.
Da ja auch alle Mannschaftsführer der BL am Staffeltag darauf (SPV) hätten hinweisen können, kann man ein mögliches Übersehen der Bilanzwerte durch die Staffellleiter jetzt nicht dem Verein anlasten. Ob Sittensen mit einem Sperrvermerk hätte rechnen müssen ist dabei nicht wichtig, den Vermerk SPV setzt der Staffellleiter und wenn der es nicht macht, ist die Aufstellung i.O., ein nachträglicher Protest wird da ja auch nichts bringen; ein rechtzeitiger Protest erfolgte ja nicht.