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AW: Verbot des Tunings
nun ist das tuningverbot auch vom ÖTTV offiziell bestätigt worden:
6047) „TUNING“ VON SCHLÄGERBELÄGEN, „GLATTE“ NOPPEN
Wie bereits verlautbart tritt ab 1.9.2008 die Regelung in Kraft, dass Schlägerbeläge so zu verwenden sind, wie sie
von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische, chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen
normale Abnutzung), die die Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc.
beeinflussen, sind unzulässig.
Demzufolge ist die Verwendung praktisch aller derzeit auf dem Markt befindlicher Substanzen, die der Erhöhung der
Beschleunigungswirkung („Geschwindigkeit“) von Schlägerbelägen dienen („Tuner“, „Booster“, …), unzulässig,
da sie mindestens eine der genannten, nicht gestatteten Veränderungen von Belägen bewirken.
Neuerlich wird auch darauf hingewiesen, dass ab 1.9.2008 als untere Grenze für die Griffigkeit von Schlägerbelägen
25 Mikro-Newton gelten. Damit sind sogenannte „glatte Noppenbeläge“ ab diesem Datum nicht zulässig.
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