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@ChrisyX: Wie Du richtig vermutet hast, behandelt der von WirbelWind zitierte § 1.9 den Einsatz von Spielern mit Jugendfreigabe (diese Spieler dürfen im Mannschaftspielbetrieb nur noch Herren und nicht mehr Jugend spielen). Den Jugendersatz, also den Einsatz von Jugendlichen ohne Jugendfreigabe, behandeln die §§ 6.1 bis 6.8. Wie schon erwähnt wurde dürfen die Spieler nur höchsten jeweils 3x in Vor- und Rückrunde eingesetzt werden (§ 6.3) und weder in höhreren Mannschaften (§ 6.5) aushelfen noch in Pokalspielen (§ 6.6) eingesetzt werden.
Nun zu Deiner eigentlichen Frage: In § 6.2 steht: "In einer Erwachsenenmannschaft darf höchstens ein Jugendlicher ohne Jugendfreigabe eingesetzt werden." Ich interpretiere diesen Satz so, dass nicht nur in einem Punktspiel jeweils nur 1 Jugendlicher eingesetzt werden darf, sondern in der ganzen Saison nur ein Jugendlicher eingesetzt werden darf (, der bis zu 6 Mal spielen darf), bin mir aber diesbezüglich nicht ganz sicher.
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