DAs ist noch lange nicht zu Ende...
Wenn man das letzte Schreiben richtig liest, dann hat das AG lediglich gemerkt, dass der Verknackte und der tatsächliche Schlingel verschiedene Personen sind.
Da sich der Arme aber nicht gegen den Strafbefehl gewehrt hat, ist er erst einmal verknackt (mit allen Auflagen usw.) Das Schreiben des AG hebt den Strafbefehl nicht auf. Ob das hier ein Fall einer Nichtigkeit eines Urteils ist, ist äußerst fraglich. Es kann also durchaus noch einer auf den Gedanken kommen, wegen Verletzung der Bewährungsauflagen tätig zu werden.
Deshalb ein Rat an alle: Amtliche Schreiben - vor allem vom Gericht und vom Finanzamt - nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn ihr meint, nicht betroffen oder gemeint zu sein. Das kann böse nach hinten losgehen.
Gruß, Volkmar