Ich denke das in solchen Fällen, Unwissenheit aber nicht vor Strafe schützt. Wenn man Rundschreiben nicht ließt, ist man selbst Schuld. Aussnahme könnte eventuell sein, wenn man sicher nachweisen, daß man große Bälle bestellt hat, aber keine bekommen hat. Anders herum, verschafft man sich dann einen großen Vorteil. Wenn man nämlich nch dem großen den kleinen Ball benutzt, ändert sich das Spiel doch wieder völlig.Die Verfahrensweise bei Protesten wird da wohl ähnlich sein, wie bei verbotenem Material. Auf jeden Fall spielen und dann den Protest zum Staffelleiter oder höher.
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Tschö Shufu
[Diese Nachricht wurde von shufu am 20-07-2000 editiert.]
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