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Alt 08.04.2008, 15:34
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Es handelt sich hier um einen geprüften OSR bei Spielen in der höchsten schweizerischen Liga. Da kann man nicht mit Schiedsrichtern aud den eigenen Reihen kommen.
Der Titel "Ablehnen eines Zählschiedsrichters" hat sich eher nach einem SRaT als nach einem OSR angehört. Neben einer (formlosen, s. Pinguin) Anfrage bei der für die Einsatzplanung zuständigen Stelle, bleibt damit nur der Protestweg. Aber: Gegen eine falsche Entscheidungen bzgl. der Auslegung von Regeln durch den OSR ist kein Protest möglich. Verstößt der OSR aber gegen eindeutige Regeln sehe ich Chancen für einen "erfolgreichen" Protest. Worin dieser Erfolg dann aber besteht ist natürlich fraglich; ich glaube kaum, dass ein Spiel neu angesetzt würde, weil der OSR das Kleben in der Halle zugelassen oder zumindest nicht unterbunden hat.

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
ungleiche Behandlung verschiedener Spieler (z. B. auch wegen der Sprache)
Kannst du das etwas genauer erklären? Kann mir darunter gerade nichts vorstellen, was einen OSR betreffen würde.
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- Friedrich Dürrenmatt
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