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Mit dem Nachweis das ist wirklich ein Problem. Man kann die Vermutung haben, dass der Belag behandelt ist, aber wie beweisen? Jemand, der sich damit auskennt, merkt es sofort, wenn ein Belag behandelt ist, z.B. an einer glänzenden Oberfläche oder daran, dass die Noppenoberfläche ganz glatt ist, das fühlt man mit der Hand oder wenn man mit einem Ball über den Belag streicht, erfährt der keinen Widerstand sondern "rutscht" über die Noppenoberfläche.
Daran erkennt man behandelte Beläge. Doch der verdächtigte Spieler wird dann sagen, dass der Belag schon sehr alt ist und durch den natürlichen Alterungsprozess seine Griffigkeit verloren hat, oder dass der Belag durch äußere klimatische Einflüsse so glatt geworden ist. Es ist nämlich nicht verboten, den Schläger ein Jahr lang im Wohnwagen aufzubewahren oder ihn versehentlich mal im Auto auf der Ablage liegen gelassen zu haben, 1 Woche lang in praller Sonne bei 50°C. Gegen all das ist nichts einzuwenden. Man hat eigentlich keine Chance einem Spieler nachzuweisen, dass er seinen Belag behandelt hat.
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Gruß
Basti
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