Zitat:
Original erstellt von Basti:
Es ist nämlich nicht verboten, den Schläger ein Jahr lang im Wohnwagen aufzubewahren oder ihn versehentlich mal im Auto auf der Ablage liegen gelassen zu haben, 1 Woche lang in praller Sonne bei 50°C. Gegen all das ist nichts einzuwenden.
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Das ist so nicht richtig. Grds. ist jede Behandlung des Behandlung des Belages verboten, die seine Spieleigenschaften verändert. So darf man eigentlich auch nicht mit dem 4 Jahre alten Vario spielen, der glatt wie ein Androidenpopo ist. Sonnenbestrahlung ist genauso eine "Behandlung", wie Microwellenbestrahlung. Probleme bereitet natürlich der Nachweis...

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Rock Hard, Ride Free, Hau rein!