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Alt 25.07.2000, 15:53
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Edwin Edwin ist offline
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hi,

erstmal gebe allen recht, die sagen, das man nichts unternehmen kann, auch wenn man glaubt, einen behandelten schläger erkannt zu haben.

@ryker

>>Grds. ist jede Behandlung des Behandlung des Belages verboten, die seine Spieleigenschaften verändert. So darf man eigentlich auch nicht mit dem 4 Jahre alten Vario spielen, der glatt wie ein Androidenpopo ist. Sonnenbestrahlung ist genauso eine "Behandlung", wie Microwellenbestrahlung.<<

schauen wir uns doch mal diesbezüglich das regelwerk an, denn so klar ist mir das mit der nachbehandlung von belägen gar nicht.

----------schnipp-----------

TT-Regeln A

4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 2mm) oder mit Sandwich-Gummi
(Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 4 mm) bedeckt sein.

4.3.1 Gewöhnlicher Noppengummi ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem (d.h. weder Schwamm- noch Schaum-) Gummi - natürlich oder synthetisch - mit Noppen, die gleichmäßig über seine Oberfläche verteilt sind, und zwar mindestens 10 und höchstens 50 pro Quadratzentimeter.

4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist. Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.

-------------schnapp------------

dabei ist mir besonders der erste teil von 4.3.1 wichtig: Gewöhnlicher Noppengummi ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem ([...]) Gummi - natürlich oder synthetisch - mit Noppen, [...].

daraus schließe ich jetzt mal, dass z.b. das nachbehandeln mit einer ominösen flüssigkeit oder haarspray oder was auch imnmer, nicht gestattet ist, denn dann besteht der belag nicht mehr aus einer einzelnen schicht aus gummi. es ist aber imho nirgendwo ausdrücklich gesagt, dass ein belag nicht 'behandelt' werden darf. wenn das gesagt würde, hätten wir ein echtes problem, denn wie schon so viele sagten, wo sollen wir die grenze setzen? darf man dann den belag nicht mehr anfassen? du musst also, wenn du einen belag beanstanden willst, definitiv nachweisen, dass er nicht mehr die in den tt-regeln genannten eigenschaften hat. dein beispiel mit dem vario ist imho auch falsch, denn nirgendwo steht, dass er nicht glatt sein darf, z.b. durch sonneneinstrahlung. wenn also ein noppenbelag nicht mehr die eigenschaft erfüllt, aus einer einzelnen gummischicht zu sein, die nicht dicker ist, als 2mm und die weniger als 10 noppen/qcm oder mehr als 50 noppen/qcm enthält, dann ist der noppenbelag regelwiedrig. passiert das durch sonneneinstrahlung?

ich hoffe mal, ich habe keine regel übersehen, in der ausdrücklich ein nachbehandeln von belägen, z.b. durch sonneneinstrahlung, erwähnt wird, denn dann hätte ich mir das ganze posting sparen können

mfg

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[Diese Nachricht wurde von Edwin am 25-07-2000 editiert.]
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