Zitat:
Original geschrieben von holger
Was soll man denn am besten in so nem Fall machen?
|
Bei Behörden (Verwaltungsakten): Einspruch einlegen innerhalb von vier Wochen nach Zugang.
Bei Gerichten: Kann man nicht so pauschal sagen, im Zweifel bei dem Gericht nachfragen, von dem das kommt (anhand des Aktenzeichens kann der Zuständige immer gefunden werden), ggf. Anwalt einschalten.
Gruß, Volkmar