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Alt 14.10.2002, 06:17
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von holger
Was soll man denn am besten in so nem Fall machen?
Bei Behörden (Verwaltungsakten): Einspruch einlegen innerhalb von vier Wochen nach Zugang.

Bei Gerichten: Kann man nicht so pauschal sagen, im Zweifel bei dem Gericht nachfragen, von dem das kommt (anhand des Aktenzeichens kann der Zuständige immer gefunden werden), ggf. Anwalt einschalten.

Gruß, Volkmar
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