@ edwin
Mit Rechtsexperte meinst Du doch nicht etwa mich, oder

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Das Hausrecht hat derjenige, der das "stärkere Recht" hat, hier zB der befugte Benutzer in einem (meist öffentlich-rechtlichen) Benutzungsverhältnis. Der Bürgermeister der Körperschaft, der die Halle gehört würde sich bedanken, wenn er das Hausrecht ausüben sollte

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So einfach kann die Sache aber nicht sein. Der Mannschaftsführer könnte von seinem Hausrecht auch in der Weise Gebrauch machen, daß er einfach jeden Gegner automatisch rausschmeißt. Auch wenn er rechtlich dazu Berufen ist, hat dies noch keine Auswirkungen auf die sportliche Wertung dieses Vorgangs.
Wenn die Halle zum TT-Spielen zu dunkel ist, kann sich der MF ja auch nicht darauf berufen, daß die Scheinwerfer laut Benutzungsordnung erst ab 20 Uhr eingeschaltet werden dürfen. Wenn kein ordentliches Spiellokal bereit gestellt werden kann - gelitten!
Die Frage ist vielmehr: Darf ich das Spray benutzen wann ich will und welche Konsequenzen hat es, wenn mir dies (wenn auch im Rahmen des Hausrechts) untersagt wird.
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Rock Hard, Ride Free, Hau rein!