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Alt 21.04.2008, 15:58
Noppengummi Noppengummi ist offline
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AW: Verbandsliga 07/08

Zitat:
Zitat von Saarländer Beitrag anzeigen
Frage an den Fachmann (z.B. Noppengummi):
Wenn keiner aus der Verbandsliga Nord aufsteigt. Die Badenliga hat dann:
11 Mannschaften
-1 Aufsteige in Oberliga
+0 Absteiger aus der Oberliga
-3 Absteiger aus Badenliga
+1 Aufsteiger aus Verbandsliga Süd
+0 Aufsteiger aus Verbandsliga Nord
= 8 Mannschaften

Somit hält der Drittletzte (Ettlingen) die Klasse (=> 9 Mannschaften)

Wird dann der Vorletzte (Oftersheim) oder der Zweite der Verbandsliga Süd (Wehr) zuerst gefragt?

P.S.:Im Falle dass Wehr zuerst gefragt wird und annimmt ergäbe das sogar 12 Mannschaften für die Verbandsliga Nord.
Hier der Auszug aus der WO des Süddt. TT-Verbandes:

18 Auf- und Abstieg, Meisterschaft
18.1 Auf- und Abstieg sind vor Beginn der Spielzeit durch den erweiterten Sportausschuss
bindend zu regeln und den Vereinen schriftlich mitzuteilen.
18.2 Die erstplatzierte Mannschaft der Schlusstabelle ist Meister. Zur Ermittlung von Klassen- und
Gruppensiegern, von auf- und absteigenden Mannschaften entscheiden die Ergebnisse aller
ausgetragenen Spiele. Hierzu zählen auch kampflos oder durch Entscheidungen von
Rechtsinstanzen gewertete Spiele. WO/AB - D 19 ist zu beachten.
Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen
Spielen, notfalls die Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen Sätzen.
Sind Spiel- und Satzdifferenz ausgeglichen, entscheidet der direkte Vergleich (Punkte,
Spiele und Sätze aus der Addition der Vor- und Rückrundenspiele) zwischen den
betroffenen Mannschaften.
Sind auch diese ausgeglichen, ist ein Entscheidungsspiel an einem neutralen
Austragungsort anzusetzen. Siehe auch WO/AB - D 20.
18.3 Grundsätzlich steigen in allen Spielklassen die Meister (Erstplatzierten) in die nächst höhere
Spielklasse auf und die beiden letztplatzierten Mannschaften der zu Beginn der
Rundenspiele teilnahmeberechtigten Mannschaften in die nächst niedrigere Spielklasse ab.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme in der Regionalliga:
Abstieg, die drei letztplatzierten Mannschaften
18.3.1 Aufstieg in die Oberliga:
Oberliga Bayern: zwei Mannschaften des Bayerischen Tischtennis-Verbandes
Oberliga Baden-Württemberg: eine Mannschaft aus der Badenliga und eine Mannschaft aus
der Verbandsliga Württemberg-Hohenzollern
Oberliga Sachsen: zwei Mannschaften des Sächsischen Tischtennis-Verbandes
18.3.2 Verzichtet ein Meister auf den ihm zustehenden Aufstieg, so wird er nacheinander durch
eine der beiden in der Tabelle nächstplatzierten Mannschaften ersetzt. Dies gilt nicht bei
einem Verzicht auf die Teilnahme an Entscheidungsspielen.
18.3.3 Sind durch Spielklassenaufteilung mehrere gleichberechtigte Aufstiegsanwärter vorhanden,
gilt folgende Regelung:
- bei zwei untergeordneten Spielklassen steigen beide Aufstiegsanwärter auf.
- bei mehr als zwei Aufstiegsanwärtern sind Entscheidungsspiele anzusetzen, ggf. ist
ein Entscheidungsturnier auszutragen.
- verzichtet einer der möglichen zusätzlichen Aufstiegsanwärter, so wird er nicht durch
die nächstplatzierte Mannschaft ersetzt.
18.3.4 Steigt in einer Spielklasse und Gruppe die Anzahl der Mannschaften über die Sollstärke,
dann steigt am Ende der anschließenden Spielrunden so lange eine Mannschaft mehr ab,
bis die Sollstärke wieder erreicht ist.
18.3.5 Werden zur Auffüllung einer Spielgruppe auf den Sollstand über den normalen Aufstieg
hinaus zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge
herangezogen:
- bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe,
- Sieger des Entscheidungsspiels bzw. Entscheidungsturniers
- Zweiter des Entscheidungsturniers bzw. Verlierer des Entscheidungsspiels
- zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe.
Eine Auffüllung der Spielklassen nach der Klasseneinteilung ist nicht mehr möglich.
18.3.6 Die süddeutschen Absteiger aus der 2. Bundesliga werden in die Regionalligen Süd
eingereiht.
19 Streichung, Zurückziehung
19.1 Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft zieht den Abstieg zumindest in die nächst
tiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächst tieferen Mannschaft nach sich. Alle von
dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Falls eine andere als
die unterste Mannschaft eines Vereins gestrichen wird, sind alle weiterspielenden
Mannschaften umzubenennen.
Im Einzelnen gilt:
19.1.1 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die ihr zustehende
Spielklasse nicht wieder gemeldet werden, beeinflussen die Auf- und Abstiegsregelung
nicht. Diese Mannschaften werden ersatzlos gestrichen.
19.1.2 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die Ihr zustehende
Spielklasse zunächst gemeldet aber bis zum Zeitpunkt der Abgabe der
Mannschaftsaufstellungen zurückgezogen werden, werden ebenfalls ersatzlos gestrichen.
19.1.3 Mannschaften, die während der laufenden Spielzeit zurückgezogen werden, gelten als
Absteiger. Alle von dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt.
19.1.4 Mannschaften, die während der Spielzeit insgesamt dreimal einen Mannschaftskampf
kampflos abgeben, werden aus der betreffenden Spielklasse gestrichen.
19.1.5 Mannschaften, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder
Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst haben, können
vom Sportwart aus der Spielklasse gestrichen werden.
19.1.6 Der Meldetermin und der Termin zur Abgabe der Mannschaftsaufstellung werden vom
Sportausschuss festgelegt und im Rahmenterminplan veröffentlicht.
20 Entscheidungsspiele, Aufstiegsturniere
Bei Entscheidungsspielen und Aufstiegsturnieren entscheidet die größere Differenz
zwischen den gewonnenen und verlorenen Spielen, notfalls die Differenz zwischen den
gewonnenen und verlorenen Sätzen, notfalls die Differenz zwischen den gewonnenen und
verlorenen Bällen. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.
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