Hallo Edwin,
ich sprach ja davon, daß bei einer unabsichtlichen Beschädigung der Wechsel erlaubt ist.
Wenn Du demnächst "großzügigerweise" deinem Gegenr erlaubst, seinen "mutwillig zerstörten" Schläger zu wechseln, ist das halt Ansichtssache ....
Ich würde das prinzipiell nicht machen!
Gruß Ralph
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auch ein blindes Huhn trinkt mal ´n Korn ...!
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