Zitat:
Zitat von apu80
Christian Fischer spielt aber einen Hallmark Original und der ist wie Kolle schon richtigerweise erwähnt hat noch erlaubt. Dem Protest fehlt somit die Grundlage. Hier wird nur auf Noppenspieler jagd gemacht (Was soll das nur nächstes Jahr werden, selbst wenn man einen Belag spielt der auf der Liste ist wird man doch schon verdächtigt weil irgendwelche Spieler nur ein halbwissen haben.

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Das ist so nicht ganz richtig. Zunächst gilt international seit 1. April die Liste 29
http://www.ittf.com/ittf_equipment/p...list_no_29.pdf
In dieser Liste steht der Belag Hallmark Original nicht mehr drin. Das heißt, bei internationalen Turnieren darf dieser Belag seit 1. April nicht mehr gespielt werden.
Nach meinem Kenntnisstand hat Hallmark eine Zulassung des Belages (Zulassungen müssen von den Herstellern immer wieder neu beantragt werden) nicht mehr beantragt. Internationalen Foren habe ich entnommen, dass Hallmark die Produktion für den Original eingestellt hat und derzeit die letzten Exemplare verkauft. Unabhängig davon kann Hallmark künftig eine Zulassung wieder beantragen, auch wenn der Belag nicht mehr produziert wird.
Aber zurück zum Thema: Das Überraschende an der Liste 29 ist das internationale Gültigkeitsdatum (1. April bis 30. September). Bislang hat die ITTF ihre Listen zweimal im Jahr - für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni und vom 1. Juli bis 31. Dezember - veröffentlicht. Der DTTB war von der Liste 29 jedenfalls so überrascht, dass er bei der ITTF eine Anfrage gestellt hat, deren Antwort in der vergangenen Woche noch ausstand.
Der DTTB hatte bislang aber immer gesagt, dass die Liste der zugelassenen Beläge vom 1. Juli – 31. Dezember im nationalen Spielbetrieb für eine komplette Spielzeit gilt. Ausnahmen waren lediglich Neuaufnahmen in diese Liste zum 1. Januar, die ebenfalls gültig waren, sowie Streichungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Beläge nicht (mehr) den Regeln der ITTF entsprechen.
Dem gegenüber steht aber die folgede Aussage auf den DTTB-Internetseiten: "Die Zulassung der Schlägerbeläge und Bälle ist damit unabdingbar an die Zulassung des Internationalen Tischtennis-Verbandes (ITTF) geknüpft. Zur Übersicht über die zugelassenen Materialien verweisen wir auf die entsprechenden Listen des Weltverbandes ITTF (Beläge, Bälle und Tische)."
Eine offizielle schriftliche Verlautbarung des DTTB zur Liste 29 habe ich leider (noch) nicht gefunden.
Der Aussage von Sven M. möchte ich Folgendes hinzufügen. Richtig ist, dass bei Turnieren die Schiedsrichter mit der aktuellen Materialliste vor dem Spiel die Beläge der Spieler prüfen. (Die meisten Schiedsrichter haben dabei die Liste zur Hand, das konnte man in Magdeburg beim World-Team-Cup gut verfolgen.) Wer mit einem nicht zugeslassenen Belag an den Tisch kommt, darf gar nicht erst spielen. Was aber macht man, wenn wie hier im Spiel kein Oberschiedsrichter dabei ist...?
Botschaft: Die Veröffnetlichung der Liste 29 hat alle überrascht. Wenn das Sportgericht keinen anderen Grund findet, den Protest zurückzuweisen (und ich gehe davon aus, dass sie einen anderen Grund finden), dann bräuchte man einen schriftlichen Nachweis, dass die internationale Liste 29 in Deutschland erst ab 1. Juli gilt und nicht - wie bei internationalen Spielen - seit 1. April.
Aber auch auf den 1. Juli freue ich mich. Bin mal gepannt, mit welchen Belägen - anstelle des Hallmark Original - die Noppenfraktion in der nächsten Saison spielt: Christian Fischer, Thomas Melzer, Sven Jura...
Ich bin übrigens kein "Noppenhasser" - wie apu80 es nennt - gebe aber zu, dass ich gegen Noppenspieler große Probleme habe.
Michael