Zitat:
Zitat von Sven M.
Hi Michael,
eine kurze Ergänzung noch dazu...
Prinzipiell ist aktuell nur die von dir verlinkte Liste 29 ausschlaggebend. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Auf Grund der "Noppenproblematik" sind aber auch weiterhin die Noppenbeläge zugelassen, die in der vorherigen Liste aufgeführt waren. Dazu gehört auch der HO.
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Nein, das ist nicht korrekt. Die Liste 29 ist keine Teilliste, sondern eine Komplettliste aller derzeit international zugelassenen Beläge. Die ab 1. Juli verbotenen Noppen sind auf der Liste grün gekennzeichnet. Beläge, die nicht auf der Liste 29 stehen, haben international keine Zulassung mehr. Der Hallmark Original gehört dazu, die abweichenden Gründe habe ich erläutert.
Michael