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Alt 24.04.2008, 09:28
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BlueMicha BlueMicha ist offline
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AW: Bezirksliga 07/08 - Wechsel - Gerüchte und mehr

Wettspielordnung
DTTB
Ausführungsbestimmungen
TTVWH
(Stand 13. Januar 2007)

B Spielberechtigung / Wechsel der Spielberechtigung

1.2 Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden.
Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt.

1.4 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.
Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. Die Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung von Abschnitt B der WO wieder erteilt werden. Die Möglichkeit der Anfechtung des Widerrufs regelt der zuständige Mitgliedsverband.


Was gibt es hier zu diskutieren?
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