@Thomas
ich kenne zwar die Satzung des HTTV nicht, könnte mir aber vorstellen, daß es hier um etwas ähnliches geht, was es in Bayern auch gibt.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einen Jugendspieler einzusetzen:
1. Er erhält die Freigabe, dann muß er als Stammspieler in der aktuellen Rangliste aufgeführt sein.
Im Gegensatz dazu:
2. Einsatz von Jugendlichen, die eigentlich noch tatsächlich in einer Jugendliga spielen. Auch diese Jugendlichen können in Erwachsenenmannschaften bis zu 3 Mal eingesetzt werden. Allerdings ist dafür Vorraussetzung, daß sie in der aktuellen Rangliste mit dem Zusatz "EJ" aufgeführt werden. Eine Mannschaft besteht also wie gewohnt aus z.B. 6 Spielern, der Jugendliche wird nach seiner Stärke dazwischengebaut, ist also praktisch der 7. Mann, ohne in der nächst niedriger angesiedelten Mannschaft spielen zu können.
Vielleicht zielt die Formulierung in der Satzung des HTTV darauf ab.
Puuh, ich hoffe das ist verständlich.
Eigentlich wollte ich den Orginaltext aus der Satzung des BTTV zitieren, aber diese Pfeifen haben auf ihrer Homepage alles Regelwerk mit dem Vermerk "nicht mehr aktuell" runtergenommen und noch nicht aktualisiert.
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