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Alt 05.05.2008, 05:32
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AW: Frage zu einer Spielgemeinschaft

Zitat:
Zitat von trierdavid Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hoffe, mir können einige regelfeste Leute oder die schon in der selben Situation waren, helfen!

Zur Problembeschreibung:

Wir sind 2 Vereine die in einem Ort ansässig sind.
Diese 2 Vereine(mit vielen Abteilungen) haben jeweils 2 Herrenmannschaften fürs Tischtennis .
Die Tischtennisabteilungen der jeweiligen Vereine kämpfen seid mehreren Jahren ums überleben, da junge Spieler von anderen Vereinen abgeworben werden. Dadurch ist auch die Trainingsbeteiligung sehr schlecht .
Kurz gesagt sind beide TT-Abteilungen vorm Ende.

Nun haben wir die Idee eine Spielgemeinschaft zu Gründen.
Dies muss ja bis zum 31.05 geschehen sein.

Fest steht folgendes:

1.Laut WO HTTV sind Spielgemeinschaften in dem Sinn nicht erlaubt , da wir so, Spieler in mehreren Mannschaften(Bezirk - Kreisebene) aus 2 Vereinen hätten .
2.Spieler aus den einzelnen Vereinen sind nicht bereit zum anderen Verein zu wechseln.
3.Gründung eines neuen TT Vereins ist ausgeschlossen!

Nun zu meinen vielen Fragen :

1.Gibt es eine Möglichkeit beide Vereine, bzw. die Mannchaften zu vereinen , so dass Sie a) die Spielklassen behalten können und b) die Vereine getrennt bleiben?

2.Laut meinen Recherchen, kann man eine GBR gründen, wenn beide Vereine nicht fusionieren wollen was ja bei uns der Fall ist . Allerdings beruhen meine recherchen auf nicht spezifisch Tischtennisspielgemeinschaften.

3. Dann habe ich was über einen Massenspielerwechsel gehörrt, in dem ein gewisser Anteil des einen Vereins zum anderen Wechseln muss und der jeweilig betroffene Verein die Spielklasse abegeben muss.????

4. Ist es wirklich wahr, dass in allen Fällen der Verein oder die Vereine die Spielklassen abgeben müssen?

Ich hoffe wirklich auf eure Hilfe da die Zeit rennt.
Hoffentlich kann un jemand helfen damit wir das auf die Reihe bekommen.

Vielen Dank Leute

Gruss

David
Also es sind bisher 2 Modelle praktiziert worden:
1. Es wurde ein neuer Verein gegründet, eine TTG. Alle Spieler der Vereine A und B sind dorthin gewechselt und somit sind die Spielberechtigungen der Mannschaften für die jeweiligen Klassen mitübernommen worden. Die Vereine A und B existieren weiter, nehmen aber nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teil.

2. Die Spieler der Vereine B und C sind alle zum Verein A gewechselt und die Vereine B und C lösen sich auf. A macht dann eine Namensänderung. Auch hier werden die "Mannschaften", bzw. die Startberechtigungen in den jeweiligen Klassen mit übernommen.

Was mich ein wenig verwirrt: Sind die beiden Vereine nicht demselben Kreis zugehörig? Die o.g. Modelle wurden von Vereinen aus gleichen Kreisen durchgeführt.

Unabhängig von Fusionen usw. gilt: Wechseln mind. 6 Spieler einer Mannschaft, so kann die Startberechtigung dieser Mannschaft auf den neuen Verein übertragen werden.
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cu,
sj
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