Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Ich vermute, unter anderem das hat Dein Vorredner gemeint, denn unzulässig sind ja nicht nur die Beläge, die nicht (mehr) auf der Belagliste stehen, sondern auch solche, auf denen kein ITTF-Logo ist:
B.2.1.3.:"Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind."
Beläge dürfen also schon wegen dieser Bestimmung nicht beliebig alt sein (wobei ich nicht parat habe, wann die Prägung von ITTF-Logos eingeführt wurde).
|
Jo ich bin natürlich davon ausgegangen das der 17 Jahre alte belag nen ITTF Zeichen hat. Aber du hast recht das muß auf jeden Fall drauf sein. Aber das gibt es meiner Erinnerung nach auch schon länger als 17 Jahre aber kürzer als 25. Irgendwo dazwischen tip ich mal.